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KfW führt gestaffelte Förderung für Einbruchschutz ein

Die bundeseigene Förderbank hat den Zuschuss für einbruchhemmende Maßnahmen verändert

Mit dem Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1000 € der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1000 € hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.

Verbesserte Förderung insbesondere für kleinere Vorhaben

Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks sagte bei der Vorstellung:

"Die hohe Nachfrage nach unseren Zuschüssen zeigt, dass es beim Einbruchschutz einen großen Bedarf gibt. Wir haben die Zuschussförderung deshalb weiter verbessert. Wir wollen privaten Hauseigentümern und vor allem auch Mietern durch höhere Zuschüsse künftig noch stärker dabei helfen, auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden durchzuführen.“

"Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz wollen wir die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter steigern", sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. "Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen. Dies wird nun durch die gestaffelte Zuschussregelung betont."

Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 €. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden.  Wir sind ein Fachunternehmen - Die KfW-Anforderungen an die Sachkunde stellt somit keine Hürde dar.
Das maximale förderfähige Investitionsvolumen pro Wohneinheit beträgt 15.000 €.

Seit November 2015 gewährt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen. Bis zum 30.06.2017 wurden über 120.000 Wohneinheiten gefördert. Bei der Antragsstellung ist zukünftig eine Sperrfrist zu beachten, um eine breite Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen für viele Bauherren zu ermöglichen: Daher können bereits einmal geförderte Investoren erneute Zuschussanträge für Baumaßnahmen am gleichen Gebäude erst 12 Monate nach der ersten Förderzusage stellen.

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