Haustüren und Fenster: Mit Fördermitteln Energie und Geld sparen

Energie zu sparen schont die Umwelt und den Geldbeutel. Und mit neuen Haustüren und Fenstern lassen sich jede Menge Energie und damit Geld sparen. Denn eine Tür ist, genauso wie ein Fenster, die energetische Schwachstelle eines Hauses. Eine Tür wird häufig geöffnet und geschlossen, warme Luft entweicht. Sind Türen zudem nicht genügend abgedichtet oder angepasst, geht zusätzlich viel kostbare Wärme verloren, obwohl sie geschlossen sind. Im Sommer dringt hingegen durch schlecht gedämmte Fenster und Türen Hitze in die Wohnung ein. Eine neue Haustür kostet schnell ein paar Tausend Euro. Allerdings wird der Einbau einer neuen Haustür von der KfW mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten gefördert und die Investition amortisiert sich aufgrund der Energieeinsparung schnell. Noch ein Grund mehr, Tür und Fenster zu erneuern.

Moderne Haustüren müssen isoliert sein

Die Dämmtechnik hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt: Moderne Haustüren dämmen durch mehrere Dichtungsebenen. So sind Aluminiumtüren gefüllt mit Polyurethan-Schaum oder besitzen thermisch getrennte Profile. Kunststofftüren dämmen durch eingeschlossene Luft. Holztüren sind von Natur aus gut gedämmt.

Heutzutage sind eine gute Isolierung und wenig Wärmeverlust bei Haustüren gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2014 gilt die EnergieEinsparVerordnung (EnEV 2014). Darin wurde der U-Wert von 2,9 auf maximal 1,8 W/(m²K) verschärft. Dieser U-Wert muss vom Hersteller ausgewiesen werden. Moderne Türen erreichen U-Werte von 0,7 bis 0,8 W/(m2K).

Neben der eigentlichen Dämmung der Türen müssen Verglasung - sofern vorhanden -, Türrahmen und Material optimal und dicht sein und perfekt sitzen.  

Fördermöglichkeiten durch die  KfW

Die KfW fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes  bei bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Förderzweck ist es, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen. 

Bei der Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren sind folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Ausbau und Entsorgung
  • Austausch, Ertüchtigung und Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren
  • Einbau von Fensterlüftern und Außenwandluftdurchlässen
  • Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion (auch Dämmung von Heizkörpernischen, Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum)
  • Abdichtung der Fugen
  • Einbau neuer, bzw. Erneuerung der Fensterbänke
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer, bzw. Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
  • Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rolllädenkästen
  • Fliegengitter, sofern diese fest eingebaut sind
  • Erneuerung des Heizkörpers bei Einbau größerer Fenster und daraus geringerer Brüstungshöhen
  • Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (ggf. anteilig)
  • Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle (bei Mehrfamilienhäusern, zum Beispiel auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus. Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden)
  • Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen
  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser 
  • Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und –rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser
  • Pilzkopfverriegelung, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung, etc.
  • Nachrüstsysteme (Beschläge, Schlösser) nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser

Aber auch die sogenannte Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren wird gefördert. Die Maßnahmen:

  • Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung
  • Empfehlung zum Einbruchsschutz bei Neuverglasung: Einbruchhemmendes Glas entsprechend P4A oder besser nach EN 356
  • Überarbeitung der Rahmen und Flügel mit ggf. erforderlichen Aus- und Einbau
  • Herstellung von Gang- und Schließbarkeit
  • Erneuerung, bzw. Einbau von Dichtungen (z.B. Falzdichtung, Lippendichtung)
  • Dämmung der Einbaufuge
  • Herstellung eines luftdichten Anschusses innen
  • Herstellung eines schlagregendichten Anschlusses außen
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer, bzw. Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
  • Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rolllädenkästen
  • Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz 
  • Maßnahmen zum Einbruchsschutz

Der erste Schritt besteht darin, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden und sich über passende und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen beraten zu lassen. Er prüft, ob die Maßnahmen förderfähig sind und erstellt die Bestätigung zum Antrag. Anerkannte Experten sind in einer Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ zu finden. 

Es gibt sowohl Zuschüsse von der KfW, wobei der Zuschuss vor Beginn des Vorhabens zu beantragen ist. Als auch zinsgünstige Kredite. Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Bei Nachweis der Sanierung durch Einzelmaßnahmen oder zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.

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